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Dorfhelferinnen Station Hohberg - Zunsweier

  

Quelle: Ortsverwaltung Zunsweier

 

Wann kommt die Dorfhelferin oder Familienpflegerin in Ihre Familie?
Wann haben Sie Anspruch auf diese Hilfe?
Sie befinden sich:
• im Krankenhaus
• zur Kur
• krankgeschrieben zu Hause (bei Risikoschwangerschaft oder
Entbindung zuzahlungsfrei)
Sie sind:
• Krankenversichert oder Beihilfe berechtigt
• Voll- oder Teilzeithausfrau oder Hausmann
Sie haben
• Kinder unter 12 Jahren (AOK unter 14 Jahren) oder ein behindertes Kind
• eine Krankmeldung Ihres Arztes
Sie suchen jemanden, der sich während Ihres Krankenstandes
um Ihre Kinder, den Haushalt sowie die sonst regelmäßig von
Ihnen ausgeführten Hausarbeiten und ggfs. landwirtschaftlichen
Arbeiten kümmert.
Dann wissen Sie: Wir sind für Sie und Ihre Familie da und sorgen dafür,
dass Sie sich in Ruhe erholen können, während unsere
Fachkräfte die sonst von Ihnen täglich zu verrichtenden Arbeiten
erledigen.
Bitte sprechen Sie Ihren Hausarzt oder den derzeit behandelnden
Arzt auf die Möglichkeit eines Einsatzes an.


Ihre Ansprechpartnerin und Einsatzleitung
Samantha Stürz, Mobil: 0176-1761 2630
samantha.stuerz@familienwerk-soelden.de

                                                  

 
Aktuelle Ausgabe Mitteilungsblatt Zunsweier

Quelle: Ortsverwaltung Zunsweier